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Firmenwagen | Audi Deutschland
Frau sitzt im Auto und arbeitet am Laptop

Der passende Firmenwagen für jeden Geschäftskunden

Audi bietet eine große Auswahl an Dienstwagen für Geschäftskunden an, die Ihren Anforderungen gerecht werden - egal ob SUV oder luxuriöse Limousine. Ihr Audi Partner betreut Sie bei der Auswahl Ihres Firmenwagens, hilft Ihnen, das passende Finanzierungs- oder Leasingangebot zu finden und bietet Ihnen umfassende Servicemaßnahmen. Wählen Sie die passende Kundengruppe aus und informieren Sie sich jetzt über unsere Businesslösungen für Geschäftskunden.

Unsere Firmenwagen Highlights

  • A5 Avant

    A5 Avant

    Verbrenner

    Kraftstoffverbrauch (kombiniert)*: 7,9–4,9 l/100 km; CO₂-Emissionen (kombiniert)*: 180–128 g/km; CO₂-Klassen*: G–D

  • S5 Avant

    S5 Avant

    Verbrenner

    Kraftstoffverbrauch (kombiniert)*: 8,0–7,6 l/100 km; CO₂-Emissionen (kombiniert)*: 182–171 g/km; CO₂-Klassen*: G–F

  • A6 Avant e-tron

    A6 Avant e-tron

    Elektroauto

    Stromverbrauch (kombiniert)*: 17,5–14,4 kWh/100 km; CO₂-Emissionen (kombiniert)*: 0 g/km; CO₂-Klasse*: A

  • Q4 e-tron

    Q4 e-tron

    Elektroauto

    Stromverbrauch (kombiniert)*: 19,2–16,1 kWh/100 km; CO₂-Emissionen (kombiniert)*: 0 g/km; CO₂-Klasse*: A

  • Q5 Sportback

    Q5 Sportback

    Verbrenner

    Kraftstoffverbrauch (kombiniert)*: 9,1–5,6 l/100 km; CO₂-Emissionen (kombiniert)*: 227–147 g/km; CO₂-Klassen*: G–E

  • Q6 SUV e-tron

    Q6 SUV e-tron

    Elektroauto

    Stromverbrauch (kombiniert)*: 19,8–16,0 kWh/100 km; CO₂-Emissionen (kombiniert)*: 0 g/km; CO₂-Klasse*: A

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Firmenwagen Vorteile

Für Arbeitgeber

  • Steigerung der Mitarbeitermotivation mit einem Audi Dienstwagen
  • Attraktive Leasing- und Finanzierungskonditionen
  • Niedrigere Lohnnebenkosten durch Gehaltsumwandlung
  • Hohe Wertbeständigkeit Ihres Audi Firmenwagens

Für Arbeitnehmer

  • Sportlicher Firmenwagen mit höchsten Sicherheitsstandards
  • Finanzielle Vorteile dank Gehaltsumwandlung
  • Attraktive Versicherungspakete oder Prämien
  • Kein Restwertrisiko beim Fahrzeugverkauf

 

Versteuerung Ihres Firmenwagens

Grundsätzlich kann der Firmenwagenfahrende zwischen zwei Methoden wählen, nach denen die Kosten des Firmenwagens und damit umgekehrt der sogenannte geldwerte Vorteil berechnet werden. Zur Auswahl stehen die Pauschalmethode und die Nachweismethode. Bei häufigen Privatfahrten und einem neuen Firmenwagen ist die pauschale Variante zu empfehlen. Wer häufig dienstlich unterwegs ist oder einen älteren Wagen fährt, für den empfiehlt sich das Fahrtenbuch. Die steuerpflichtige Person kann zwischen den Methoden frei wählen, ist dann aber an die gewählte Methode während des Wirtschaftsjahres gebunden. Wird die Nachweismethode aber abgebrochen oder entspricht das Fahrtenbuch nicht den gesetzlichen Anforderungen, gilt automatisch die Pauschalmethode.

Skizze, die ein Auto und Prozentzeichen zeigt

Die Pauschalwertmethode

Besteuerung aufgrund der pauschalen Nutzungswerte: Nach der Pauschalwertmethode setzt das Finanzamt monatlich ein Prozent des Fahrzeugwertes an, um sämtliche Privatfahrten abzugleichen. Als anzusetzender Preis gilt der inländische Listenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung plus Kosten für Sonderausstattung und Umsatzsteuer. Auch ein gebraucht gekaufter Dienstwagen schlägt steuerlich mit dem damaligen Neupreis zu Buche. Hinzu kommen 0,03 % des Listenpreises je Entfernungskilometer für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit. Im Gegenzug können die Fahrten von der Wohnung zur Arbeit als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Wochenendheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung sind zeitlich unbefristet steuerfrei.

Skizze, die ein Auto und Taschenrechner zeigt

Die Nachweismethode

Besteuerung nach Auflistung der tatsächlich entstandenen Kosten über ein Fahrtenbuch: Die Nachweismethode erfordert das Führen eines detaillierten Fahrtenbuchs. Es muss enthalten, wann, warum und wohin dienstlich gefahren wurde und wer anlässlich eines Termins getroffen wurde. Der Kilometerstand ist zu Beginn und am Ende jeder Fahrt zu notieren. Für Privatfahrten reicht die Kilometerangabe. Kraftstoff und Werkstattkosten sowie Versicherung müssen mit Quittungen belegt werden. Versteuert werden nur die Ausgaben, die privat erfolgen. Auch hier können Sie die Fahrten ins Büro als Werbungskosten absetzen.

Mann schaut auf Smartphone

Der Dienstwagenrechner unterstützt Sie

Egal, ob Firmenwagenfahrer_in oder Fuhrparkmanager_in: Berechnen Sie mit dem Dienstwagenrechner die steuerlichen Auswirkungen eines Firmenwagens und finden Sie heraus, ob die Pauschalmethode oder die Nachweismethode für Sie sinnvoll ist.
 

Häufige Fragen

<p>Die Finanzbehörden gehen dann davon aus, dass ein Auto ein Firmenwagen ist, wenn er zum Betriebsvermögen eines Unternehmens bzw. des Unternehmers gehört. Davon ist auszugehen, wenn der Wagen mindestens zur Hälfte dienstlich genutzt wird. Das gilt auch für gemietete oder geleaste Dienstwagen. Wird der Wagen zu weniger als 50 Prozent dienstlich genutzt, gilt er als Privatfahrzeug. Damit erscheint er nicht in den Büchern des Unternehmens. Beruflich bedingte Kosten muss die steuerpflichtige Person anders geltend machen, zum Beispiel über die Entfernungspauschale oder über Kostennachweis.<br></p>

<p><span style="font-family: AudiTypeWide, sans-serif; text-align: center; background-color: rgb(255, 255, 255); display: inline !important;">Ob Gehaltsumwandlung oder Verzicht auf eine Gehaltserhöhung zugunsten eines Firmenwagens oder auch eine Kombination aus beiden Lösungen - sicher ist, dass Arbeitnehmer von allen drei Varianten profitieren. Gemeinsam mit der Volkswagen Leasing stehen Ihnen alle Optionen zur Verfügung.</span><br></p><p><span style="font-family: AudiTypeWide, sans-serif; text-align: center; background-color: rgb(255, 255, 255); display: inline !important;"><b>Firmenwagen statt Gehaltserhöhung</b><br>Der Arbeitnehmer erhält anstelle einer Gehaltserhöhung einen Firmenwagen. Die Kosten des Firmenwagenmodells entsprechen maximal denen der ursprünglichen Gehaltserhöhung.<br></span></p><p><span style="font-family: AudiTypeWide, sans-serif; text-align: center; background-color: rgb(255, 255, 255); display: inline !important;"><b style="font-weight: 700; text-align: start;">Firmenwagen durch Gehaltsumwandlung</b><br style="text-align: start;"><span style="text-align: start;">Der Arbeitnehmer verzichtet auf einen Teil seines Gehalts zugunsten eines Firmenwagens. Der Gehaltsverzicht entspricht den Kosten des Firmenwagenmodells inkl. Full-Service Leasingrate und sonstigen Kosten.</span><br></span></p><p><span style="font-family: AudiTypeWide, sans-serif; text-align: center; background-color: rgb(255, 255, 255); display: inline !important;"><span style="text-align: start;"><b style="font-weight: 700; background-color: rgb(255, 255, 255);">Kombination</b><br style="background-color: rgb(255, 255, 255);"><span style="background-color: rgb(255, 255, 255);">Eine intelligente Verknüpfung aus beiden Modellen ist ebenfalls möglich. Wenn eine Gehaltserhöhung nicht ausreichen würde, kann der Restbetrag aus dem bisherigen Gehalt umgewandelt werden. Eine Zuzahlung des Arbeitnehmers aus dem Nettogehalt für - beispielsweise Kraftstoffkosten - ist ebenfalls bei allen Modellen möglich.</span></span></span><br></p>

<p>Wenn Arbeitnehmer einen Dienstwagen statt einer Gehaltserhöhung oder durch eine Gehaltsumwandlung zur Verfügung gestellt bekommen und den Dienstwagen für private Zwecke nutzen dürfen, entsteht ein geldwerter Vorteil. Dieser Vorteil wird auch als Dienstwagenprivileg bezeichnet.<br></p>

<p>Kontaktieren Sie in dem Fall das Fuhrparkmanagement Ihres Arbeitgebers. Hier werden Ihre Fragen oder Anmerkungen rund um Firmenwagen bzw. Dienstwagen entgegengenommen.<br></p>