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Mann und Frau sitzen im Auto und lachen

Elektroförderung

Ihre E-Auto Förderung

Profitieren Sie beim Erwerb eines Audi E-Autos oder Plug-in-Hybriden von Elektrovorteilen. Informieren Sie sich jetzt über Ihre Optionen.

Q4 an Ladestation

Erhalten Sie eine THG-Prämie* in Höhe von bis zu 140€ durch den Verkauf* der THG-Prämie für das Jahr 2025.

Die THG-Quote (sog. Treibhausgasminderungsquote) ist ein Klimaschutz-Instrument der deutschen Bundesregierung, um den Ausstoß von Treibhausgasen im Verkehrssektor schrittweise zu senken. Die THG-Quote gilt für Mineralölkonzerne, die in Deutschland fossile Kraftstoffe wie Benzin oder Diesel verkaufen und verpflichtet die Unternehmen dazu, die durch ihre Produkte verursachten CO₂-Emissionen von Jahr zu Jahr zu reduzieren. Die quotenpflichtigen Mineralölkonzerne können die gesetzlichen CO₂-Einsparungsziele allein oft nicht erreichen. Um Strafzahlungen zu vermeiden, können sie THG-Quoten handeln, etwa mit Unternehmen, die Ökostrom produzieren. Seit Anfang 2022 dürfen sich auch private E-Fahrzeughalter_innen am Quotenhandel beteiligen. Das heißt: Wer ein vollelektrisches Fahrzeug besitzt, kann seine Treibhausgaseinsparungen vom Umweltbundesamt zertifizieren lassen und an Kraftstoffproduzenten weiterverkaufen. Das Zertifikat für die THG-Quote können die Halter_innen selbst beim Umweltbundesamt beantragen. Dies ist mit einem gewissen Zeit- und Verwaltungsaufwand verbunden. Daher kann der elektrovorteil.de Treibhausgasminderungsquoten Service Sie hierbei unterstützen – Sie verkaufen* Ihre THG-Quote an elektrovorteil.de und erhalten im Gegenzug eine attraktive Prämie*.

Wer kann die THG-Quote verkaufen?

Alle Halter_innen von vollelektrischen Fahrzeugen können ihre THG-Quote verkaufen. Die Ecoturn GmbH (elektrovorteil.de)* übernimmt die Vermarktung der Quote.

Was benötige ich zum Verkauf?

Für den Verkauf Ihrer THG-Quote benötigen Sie lediglich ein Foto oder einen Scan der Vorder- und Rückseite Ihrer Fahrzeugbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), mit dem Sie sich über das Anmeldeformular online registrieren und den Antrag einreichen. 

Wie oft kann ich sie verkaufen?

Die THG-Quote kann aktuell einmal im Kalenderjahr verkauft werden.

 

Welche Prämien* gibt es?

Sie haben die Wahl zwischen zwei Prämien*.

1. 140€ Audi Gutschein*

Der Audi Gutschein* kann bei Ihrem teilnehmenden Audi Partner vor Ort als Zahlungsmittel eingesetzt werden. Wählen Sie aus dem vielfältigen Angebot - von passgenauen Audi Original Teilen, Audi Original Teilen, Audi Original Zubehör, Audi Original Reifen / Räder oder Wartungs-und Inspektionsleistungen für Ihren Audi bis hin zu trendigen Lifestyle-Artikeln aus der Audi collection für Sie und Ihre Familien. Der Gutschein kann jedes Jahr erneut mit Ihrer THG-Prämie aufgeladen werden und hat eine Gültigkeit drei Jahre ab dem Datum der letzten Aufladung.

2. Bargeld-Prämie* in Höhe von 80€

Wählen Sie diese Prämie*, so erhalten Sie von elektrovorteil.de eine Gutschrift in Höhe von 80€ auf Ihr bei der Registrierung angegebenes Bankkonto.

Registrieren Sie ganz einfach Ihr vollelektrisches Fahrzeug und sichern Sie sich Ihren Bonus.

1. Schritt

Wunschprämie auswählen

2. Schritt

Fahrzeugschein (Vorder- und Rückseite) hochladen

3. Schritt

Persönliche Daten ergänzen

Audi Q4 auf einem Highway

Sonderregelungen bei der Dienstwagen­besteuerung*

Zur Förderung der Elektromobilität sieht der Bund für bestimmte Elektrofahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge Sonderregelungen bei der Dienstwagenbesteuerung* vor. Das bedeutet, dass bei bestimmten förderfähigen Elektro- und Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen, bei der Anwendung der pauschalen 1%-Methode als steuerliche Bemessungsgrundlage ggf. die Hälfte bzw. ein Viertel des Bruttolistenpreises* bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils anzusetzen ist.* Ob für das jeweilige Plug-in-Hybrid-Fahrzeug die steuerliche Begünstigung Anwendung findet, ist jeweils von Ihnen im Einzelfall zu prüfen.

 

Steuerliche Regelungen nach Antriebsart im Vergleich

Konventioneller Verbrenner Antrieb:

  • Geldwerter Vorteil für die private Nutzung: 1 % des Bruttolistenpreises*

Reine Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis* über 70.000 € / bestimmte Plug-in-Hybride*:  

  • Geldwerter Vorteil für private Nutzung: 1 % des halben Bruttolistenpreises*

Reine Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis* nicht mehr als 70.000 €*:

  • Geldwerter Vorteil für private Nutzung: 1 % des geviertelten Bruttolistenpreises*

Hinweis: Der halbe Bruttolistenpreis* als auch der geviertelte Bruttolistenpreis* gelten als steuerliche Bemessungsgrundlage auch für die Ermittlung des geldwerten Vorteils bei der pauschalen Regelung bei Fahrten zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03% je Entfernungskilometer) und etwaige steuerpflichtige Familienheimfahrten im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung.

Q4 in frontansicht

Kfz-Versicherung*

Wenn Sie ein Elektro oder Hybrid Modell leasen, finanzieren oder kaufen, profitieren Sie von einer besonders attraktiven Kfz-Versicherung*. Diese können Sie bei Ihrem Audi Partner oder direkt online abschließen.

  • Sonderkonditionen für E- und Hybridfahrzeuge auf den aktuellen Versicherungsbetrag über die gesamte Laufzeit
  • Allgefahrendeckung für Ihren Akku
  • Alles aus einer Hand
  • Zusätzliche Leistungen für Elektro und Hybrid Modelle

Wussten Sie schon...

Vergünstigte KFZ-Steuer

Die Steuerbefreiung von Audi e-tron Modellen beträgt bis zu 10 Jahre bei Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 (§ 3d Abs. 1 KraftStG). Sie wird längstens bis zum 31. Dezember 2030 gewährt.

 

Vorteile mit E-Kennzeichen

Mit einem E-Kennzeichen für Elektroautos oder Plug-in-Hybride genießen Sie Vorteile im Straßenverkehr. So dürfen Sie zum Beispiel ausgewiesene Sonderspuren benutzen oder in bestimmten Flächen exklusiv kostenlos parken.

Zuschuss: Ladestationen Kauf & Anschluss

Die KfW fördert den Kauf und den Anschluss von Ladestationen an privat genutzten Stellplätzen von Wohngebäuden. Allerdings kann diese Förderung momentan nicht beantragt werden aufgrund von erschöpften Fördermitteln. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der KfW Homepage.