Die Kfz-Versicherung auf einen bestimmten Fahrerkreis zu beschränken, senkt den Beitrag. Daher machen viele Versicherungsnehmer hiervon Gebrauch. Sie möchten Ihr Auto dennoch gelegentlich verleihen? Dies können Sie guten Gewissens tun: Denn auch bei nicht versicherten Fahrern zahlt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung beziehungsweise Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung bei den entsprechenden Schäden. Allerdings werden dann in der Regel eine Vertragsstrafe sowie Beitragsnachforderungen fällig – und natürlich die Selbstbeteiligung. Hierfür kommt der Audi Drittfahrer-Schutz auf. Übrigens: Optional können Sie auch Rückstufungsschäden mitversichern.