Elektromobilität von Audi – Vorsprung durch Technik
Kostenvorteile für Sie
Profitieren Sie mit einem Elektroauto sowohl privat als auch geschäftlich von vielen Vorteilen: beispielsweise weniger Steuern,1, 2 niedrigeren Wartungs- sowie Betriebskosten und vielen weiteren Vergünstigungen.
Ob kompakter Allrounder, eleganter Sportback, geräumiger Avant, vielseitiges SUV oder sportlicher Gran Turismo: Mit den Audi Elektromodellen erreichen Sie entspannt Ihr Ziel.
Entdecken Sie die Welt der Audi e-hybrid Modelle. Die Kombination aus Elektro- und Verbrennungsmotor bietet Ihnen im Alltag und auf Reisen volle Flexibilität.
<p>Ein Elektroauto von Audi laden Sie einfacher, schneller, komfortabler und günstiger, als Sie vielleicht denken – egal ob zu Hause oder unterwegs. Simulieren Sie Ihre Ladedauer und finden Sie Ladetipps sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen.</p>
Passt ein E-Auto zu Ihrem Alltag? Probieren Sie es selbst aus und simulieren Sie die Reichweiten der elektrischen Audi Modelle mit Ihren individuellen Angaben. Dazu gibt's Tipps und Infos.
Elektroautos gehören längst zum alltäglichen Straßenbild. Dennoch sind sie für viele Menschen immer noch Neuland. Diese Seite beantwortet häufig gestellte Fragen, begegnet Vorbehalten und räumt mit Mythen rund um die E-Mobilität auf.
Audi Business bietet Gewerbetreibenden, Selbstständigen oder angestellten Berufsträgern maßgeschneiderte Gewerbeleasing Angebote für ausgewählte Audi Modelle. Wählen Sie genau den Audi, der zu Ihrer Tätigkeit passt. Profitieren Sie dabei von unseren attraktiven Konditionen und individuellen Lösungen für Ihren Audi als Firmenwagen.
Sie benötigen für Ihr Audi Elektromodell oder Audi e-hybrid Modell eine Dachbox oder einen Fahrradträger? Oder suchen Sie nach Aufbewahrungstaschen für Ihr Ladeequipment? Kein Problem: In der Audi Shopping World finden Sie eine große Auswahl praktischen Zubehörs in Premium-Qualität.
1Voraussetzung Erstzulassung bis zum 31.12.2025 (§ 3d Abs. 1 KraftStG).
2Die Besteuerung des geldwerten Vorteils aus der privaten Nutzung eines betrieblichen Elektro- oder extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugs ist im Einkommensteuergesetz in § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 und Satz 3 EStG, sowie im Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 05.11.2021 (IV C 6 - S 2177/19/10004 : 008) geregelt. Auch bei der Fahrtenbuchmethode (nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 3 EStG) finden Sonderregelungen Anwendung. Die jeweils gültige Rechtslage abhängig vom relevanten Anwendungszeitpunkt ist im Einzelfall durch den Kunden bzw. dessen steuerlichen Berater zu beurteilen. Bitte beachten Sie, dass diese Information keine steuerliche Beratung darstellt und lediglich eine allgemeine Darstellung beinhaltet. Die hierin enthaltenen Ausführungen erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen nicht eine steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Rückfragen oder für Fragen in Ihrem Fall kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater.