Die Audi Mobilitätsgarantie gilt für alle Audi Fahrzeuge im oben beschriebenen Geltungsbereich – ob unterwegs oder direkt vor Ihrer Haustür – bis zur Fälligkeit der nächsten Inspektion oder des nächsten Ölwechsel-Services (je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt) entsprechend Ihres Serviceplans.
Im Falle einer Panne infolge eines technischen Defekts des Fahrzeugs werden folgende Leistungen im Rahmen einer gültigen Audi Mobilitätsgarantie vom Audi Partner erbracht:
1. Pannenhilfe vor Ort:
Bei kleinen Instandsetzungen vor Ort durch den nächstgelegenen Audi Partner, die zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft führen, werden Kosten bis 300,00 € (zzgl. MwSt.) erstattet. Darin enthalten sind Arbeitsaufwand, sowie An- und Abfahrt des helfenden Audi Partners maximal bis zu diesem Betrag.
Darüber hinausgehende Kosten, sowie Materialkosten insgesamt sind durch den Kunden zu bezahlen.
Zusätzlich bietet die Audi Mobilitätsgarantie Hilfe bei kleinen - nicht durch technische Defekte verursachten - Problemen, wie
- Starthilfe bei leerer Batterie
- Ergänzen von Flüssigkeiten bei Öl- und Kühlmittelmangel
- Auffüllen bei Kraftstoffmangel (max. 5 Liter)
- Montage von vorhandenem Notrad bzw. Verwendung des Reifenreparatursets bei einem Reifenschaden
Weiterführende Leistungen der Audi Mobilitätsgarantie in diesen Fällen (z.B. Hotelbuchung) können durch den helfenden Audi Partner bzw. die Audi Notdienstzentrale vermittelt werden, sind jedoch durch den Kunden zu bezahlen.
2. Abschleppdienst:
Kann der technische Defekt vor Ort nicht behoben werden, wird Ihr Audi-Fahrzeug bis zum nächstgelegenen Audi Servicepartner abgeschleppt.
3. Zusatzleistungen nach Abschleppen:
Wurde das Audi Fahrzeug des Kunden aufgrund eines technischen Defekts abgeschleppt, hat der Kunde Anspruch auf angemessene Maßnahmen zur Mobilerhaltung durch den Audi Servicepartner. Die konkreten Maßnahmen zur Mobilerhaltung wählt der Audi Servicepartner nach Ziffer 3 nach freiem Ermessen, insbesondere unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Verfügbarkeit der jeweiligen Maßnahme. Ein Anspruch auf eine konkrete Leistung zur Mobilerhaltung hat der Kunde erst nach Auswahl dieser Maßnahme durch den Audi Servicepartner.
3.1 Hotelübernachtung:
Hotelkosten für Fahrer und sämtliche Mitfahrer werden für die Dauer der notwendigen Reparatur beim helfenden Audi Servicepartner, maximal jedoch bis zu 5 Nächte inklusive Frühstück, übernommen. Zusätzliche Hotelkosten für z.B. Verpflegung oder Minibar werden nicht übernommen.
3.2. Mobilerhaltung:
3.2.1 Ersatzwagen
Wird für die Mobilerhaltung ein Ersatzwagen (Mietwagen) benötigt, stellt der helfende Audi Servicepartner diesen für die Dauer der notwendigen Reparatur, maximal jedoch für 7 Tage (5 Werktage + Wochenende) ohne Kilometerbegrenzung zur Verfügung.Der Ersatzwagen bestimmt sich nach Verfügbarkeit beim helfenden Audi Servicepartner. Bei Inanspruchnahme eines Ersatzwagens durch den Kunden hat der Kunde keinen weiteren Anspruch auf Mobilerhaltung gemäß Ziffer 3.2.2 und 3.2.3.
3.2.2. Mobilerhaltung vor Ort mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Wird kein Ersatzwagen vom helfenden Audi Servicepartner nach Abwägung gemäß der Ziffer 3 gestellt oder vom Kunden gewünscht, kann alternativ die Mobilerhaltung mit Taxi, Bus oder Bahn erfolgen. Die Audi Mobilitätsgarantie deckt hierfür unter Vorlage der dazugehörigen Rechnungsbelege Kosten bis insgesamt 80,00 € (zzgl. MwSt.) ab. Die Mobilerhaltung gemäß dieser Ziffer ist bei Bedarf kombinierbar mit der Mobilerhaltung gemäß der Ziffer 3.2.3.
3.2.3. Weiterreise oder Heimreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Wird kein Ersatzwagen vom helfenden Audi Servicepartner nach Abwägung gemäß der Ziffer 3 gestellt oder vom Kunden gewünscht, kann die Weiterreise bis zum ursprünglich geplanten Ziel bzw. die Heimreise zum Wohnort mit Flugzeug, Bahn oder Taxi fortgeführt werden. Hierfür sind unter Vorlage der dazugehörigen Rechnungsbelege Kosten bis insgesamt 450,00 € (zzgl. MwSt.) pro mitreisende Person über die Audi Mobilitätsgarantie abgedeckt. Die Mobilerhaltung gemäß dieser Ziffer ist bei Bedarf kombinierbar mit der Mobilerhaltung gemäß der Ziffer 3.2.2.
3.3. Fahrzeugrückführung:
Für die Fahrzeugrückführung des reparierten Fahrzeuges sorgt der helfende Audi Servicepartner.
Bei einer Panne im Ausland erhält die Audi Notdienstzentrale eine Information aus dem Pannenland, sobald das Fahrzeug instandgesetzt wurde. Daraufhin organisiert die Audi Notdienstzentrale in Abstimmung mit dem Audi Servicepartner, der den letzten Service durchgeführt hat, die Fahrzeugrückführung nach Deutschland. Die Fahrzeugrückführung aus dem Ausland erfolgt zu dem Audi Servicepartner, der den letzten Service durchgeführt hat. Die Kosten hierfür sind über die Audi Mobilitätsgarantie abgedeckt.
Bei einer Fahrzeugrückführung des reparierten Audi in Eigenregie erfolgt unter Vorlage der dazugehörigen Rechnungsbelege eine maximale Rückerstattung von 500,00€ (zzgl. MwSt.) durch den Audi Servicepartner, der den letzten Service durchgeführt hat. Erstattbare Kosten in diesem Fall sind Fahrtkosten für die Anreise zum Standort des Pannenfahrzeuges. Nicht erstattet werden mittelbare Kosten wie z.B. Verdienstausfall, Verpflegungskosten und Übernachtungskosten.
3.4. Ersatzteilbeschaffung:
Bei Bedarf unterstützt die Audi Notdienstzentrale auch bei der Ersatzteilbeschaffung. Falls notwendig, werden benötigte Ersatzteile im Rahmen der Audi Mobilitätsgarantie aus Deutschland zum helfenden Audi Servicepartner im Ausland versendet. Kosten für Zoll, Luftfracht, Paketdienst und Expressversand werden von der Audi Mobilitätsgarantie übernommen. Die Kosten für das Ersatzteil trägt der Kunde.
3.5. Nebenkosten (Telefon, Parkgebühr):
Nebenkosten, welche im Rahmen der Panne entstehen, werden unter Vorlage der dazugehörigen Rechnungsbelege bis zu einer Höhe von maximal 30,00 € (zzgl. MwSt.) durch den Audi Servicepartner, der den letzten Service durchgeführt hat, erstattet.